Information

 

Voraussetzung für die Durchführung Ihrer physiotherapeutischen Behandlung ist eine Verordnung, die vom Haus- oder Facharzt oder einem anderen Arzt Ihres Vertrauens ausgestellt wird.

 

Diese Verordnung muss Informationen über

  • die Diagnose,
  • die anzuwendende Therapie und
  • die Anzahl der Behandlungen

geben.


Die Bewilligungspflicht ist derzeit bei der ÖGK ausgesetzt.


Erkundigen Sie sich bitte bei allen anderen Krankenkassen, ob eine Bewilligung notwendig ist.

Verordnungen der SVS und KFA sind auf jeden Fall bewilligungspflichtig!


Hausbesuche müssen auf der Verordnung extra ausgewiesen werden.

 

Ich bin Wahltherapeutin, das heißt für Sie, Sie zahlen Ihre Behandlung jedes mal bei mir und verrechnen dann mit Ihrer Krankenkasse.

 

Diese erstattet je nach Verordnung zwischen 30 - 50 % der Behandlungkosten retour. Für genaue Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sozialversicherung.

 

Bei Bestehen einer Zusatz- oder einer Unfallversicherung wird eventuell ein Anteil der Kosten übernommen. Bitte fragen Sie dazu bei Ihrer Versicherung  nach.

 

Im Falle einer präventiven Behandlung ist keine Verordnung nötig; es werden von der Sozialversicherung keine Kosten übernommen.

 

Bitte nicht vergessen:

 

Nehmen Sie bitte zu Ihrer ersten Behandlung

  • die vom Chefarzt bewilligte Verordnung (dzt.ist die Bewilligung nur bei SVS und KFA nötig)
  • alle relevanten Befunde
  • und ein Leintuch


Bitte desinfizieren oder waschen Sie Ihre Hände nach Eintritt ins Techno Z Bauteil 10.

Bitte tragen Sie kein Parfum und cremen Sie sich NICHT ein!

 

Ich bitte um Verständnis, dass Termine, die nicht zeitgerecht (mindestens 2 Werktage vorher) abgesagt werden - und daher nicht an andere Patienten vergeben werden können - privat in Rechnung gestellt werden.